Verhaltensrichtlinien der Implenia Gruppe
1. Was sind die wesentlichen Grundwerte der Implenia?- Wir halten uns bei unserer Tätigkeit nicht nur an die geltenden Gesetze, sondern auch an hohe Ethikstandards.
- Wir pflegen jederzeit einen korrekten Umgang untereinander, aber auch mit unseren Geschäftspartnern und den Behörden. Dazu gehören Respekt, Integrität, Ehrlichkeit, Offenheit und Fairness. Unsere Tätigkeit berücksichtigt Überlegungen zur Nachhaltigkeit und zur sozialen Verantwortung.
- Wir informieren uns intern und extern über alle geltenden Verhaltensstandards. Wir betreuen und entwickeln unsere Mitarbeitenden diesen Standards entsprechend. Die Unternehmensleitung bekennt sich als Vorbild.
- Wir dokumentieren unsere Tätigkeit und sorgen so für Transparenz.
- Wir fordern die Einhaltung dieser Grundsätze auch von unseren externen Partnern, Subunternehmern, Lieferanten und Beratern und motivieren sie, effizient unseren Kundenbedürfnissen zu entsprechen.
2. Soziale Verantwortung
- Wir bieten unseren Mitarbeitenden eine motivierende und sichere Arbeitsumgebung:
- Wir lehnen illegale Beschäftigungspraktiken ab.
- Wir schützen unsere Mitarbeitenden vor physischen Gefahren, sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz.
- Wir halten uns an die Grundsätze der Gleichberechtigung, dulden keine Ungleichbehandlung, achten die Privatsphäre und halten uns an den Datenschutz bezüglich Informationen unserer Mitarbeitenden.
- Wir informieren unsere Mitarbeitenden regelmässig über die wichtigsten Gesetze und internen Regeln und verpflichten sie zu deren Einhaltung. Verletzungen von Gesetzen und Regeln müssen dem Vorgesetzten unverzüglich gemeldet werden, damit die Verletzung sofort aufhört.
3. Umwelt, Gesundheit, Sicherheit
- Umweltschutz ist uns wichtig und wir setzen uns für die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden und Dritter ein. Die geltenden Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzgesetze halten wir ein, und:
- Wir unternehmen alles Notwendige, um die Umwelt dort, wo wir können, zu schützen. Bei Nichteinhaltung der geltenden umweltgesetzlichen Vorschriften müssten Implenia als Unternehmen, aber auch die fehlbaren Mitarbeitenden mit empfindlichen Strafen rechnen.
- Wir handeln nachhaltig und sozial verantwortlich.
- Wir halten uns strikte an die Sicherheitsvorschriften und schaffen so eine gesundheitlich sichere und motivierende Arbeitsumgebung mit dem Ziel, Tote und Verletzte zu verhindern.
4. Integrität und gesetzeskonformes Handeln
- Wir stellen sicher, dass unser Betriebsvermögen und unsere Ressourcen nur zu ihrem vorgesehenen Zweck und in angemessener Art und Weise verwendet werden. Besonders wichtig ist uns die Prävention von Beschädigung oder Diebstahl.
- Daten, Informationen und Unterlagen, die wir erstellt haben oder für die wir verantwortlich sind, müssen korrekt sein, wie z. B. der Jahresbericht, Projekt- oder Ausschreibungsunterlagen sowie Spesenabrechnungen und E-Mails.
- Das Fälschen von Berichten und Akten oder die verzerrende Darstellung von Tatsachen kann den Straftatbestand des Betrugs erfüllen. Implenia als Unternehmen kann dafür genauso zur Rechenschaft gezogen wer den wie Mitarbeitende, die solch illegale Handlungen mitzuverantworten haben.
5. Datenschutz
- In unserem Unternehmen werden grosse Mengen an Daten sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form gesammelt. Dabei handelt es sich unter anderem um geschäftliche Kunden- und Lieferantendaten sowie um personenbezogene Daten von gegenwärtigen, aber auch von ehemaligen Mitarbeitenden.
- Implenia als Unternehmen und alle Mitarbeitenden pflegen im Umgang mit diesen Daten ein Höchstmass an Sorgfalt.
6. Nutzung von Ressourcen zur Informationsverarbeitung
- Unsere IT-Infrastruktur dient dem Geschäft. Das einwandfreie Funktionieren der Computersysteme und deren Sicherheit sind für den reibungslosen Geschäftsbetrieb von grösster Wichtigkeit.
- Es sind keine Handlungen erlaubt, welche die Betriebs- bzw. Ausfallsicherheit der Implenia IT-Infrastruktur beeinträchtigen bzw. welche rechtliche, finanzielle oder immaterielle Schäden für Implenia zur Folge haben können.
- Die Systeme (dazu zählen auch E-Mails) dürfen niemals beleidigend, Unruhe stiftend oder auf andere schädigende Weise verwendet werden. Darunter fällt etwa das Erstellen, Anzeigen, Speichern oder Senden von pornographischen Bildern oder Nachrichten oder von rassistischem oder moralisch anstössigem Material.
- Die Verwendung des Internets muss mit der notwendigen Sorgfalt er folgen.
- Implenia verwendet keine illegal kopierte oder gekaufte Software. Die illegale Verwendung von Software kann sowohl für den einzelnen Mitarbeiter als auch für die Firma rechtliche Folgen haben.
7. Vertraulichkeit und Interessenkonflikte
- Wir vermeiden Situationen, die zum Konflikt zwischen unseren persönlichen Interessen und den Interessen von Implenia führen könnten:
- Nebentätigkeiten und Beteiligungen an Geschäftspartnern und Konkurrenten müssen vorgelegt und schriftlich genehmigt werden.
- Mitarbeitende mit Zugang zu vertraulichen Informationen, welche Auswirkungen auf den Börsenkurs von Aktien oder anderen Wertpapieren der Implenia haben können, halten sich an das gesetzliche Verbot des Insiderhandels und an unsere internen Regeln.
Solange Informationen über das Unternehmen vertraulich sind, dürfen sie weder Dritten noch der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. - Ohne vorgängige Genehmigung durch die Kommunikationsabteilung ist die Weitergabe von Informationen, Stellungnahmen oder Meinungen an Medienschaffende allen Mitarbeitenden untersagt und kann geahndet werden. Bei Unsicherheit, ob eine Anfrage von einem Medienschaffen den kommt oder an einen solchen weitergeleitet wird, ist in jedem Fall der Leiter Marketing & Kommunikation zu kontaktieren.
8. Drogen und Alkohol
- Während der Arbeit ist es verboten, Substanzen zu konsumieren, die das Urteilsvermögen und die Arbeitssicherheit beeinträchtigen.
- Bei Geschäftsessen mit Kunden ist der Konsum von Alkohol auf das vernünftige Mass einzuschränken.
- Verboten sind Besitz, Gebrauch oder Handel von Rauschgiften während der Arbeit oder auf Veranstaltungen, die von Implenia finanziell unter stützt werden.
9. Korruptionsverdacht
- Implenia will sich dem freien Wettbewerb stellen und erfolgreich sein. Jedes erfolgreiche Angebot muss auf ehrliche Art und Weise zustande kommen und gesetzeskonform sein. Das heisst für uns alle:
- Wir halten uns strikte an das Korruptionsverbot.
- Implenia verschafft ihren Mitarbeitenden ausreichende Kenntnisse über die entsprechenden Vorschriften, um korrupte Verhaltensweisen zu erkennen.
- Jeder Mitarbeiter ist auch selber dafür verantwortlich, dass das Korruptionsverbot eingehalten wird. Bestehen bei Ihnen in Bezug auf das gesetzeskonforme Verhalten Unsicherheiten, kontaktieren Sie bitte unverzüglich den Rechtsdienst.
- Implenia bekämpft Korruption und zeigt illegale Verhaltensweisen ihrer Mitarbeitenden an.
- Implenia leistet, wenn überhaupt, nur offene, transparente Beiträge an politische Organisationen oder an einzelne Politiker. Der Entscheid dafür liegt in jedem Fall bei der Konzernleitung.
- Sponsoring oder Zuwendungen an nichtpolitische Organisationen dürfen nicht mit dem Ziel erfolgen, bevorstehende Entscheidungen zu beeinflussen.
- Mitarbeitende müssen Verhaltensweisen, die gegen das Korruptionsverbot verstossen, oder entsprechende Verdachtsmomente unverzüglich ihrem Vorgesetzten melden. Dies kann auch anonym direkt über die dazu zur Verfügung stehende Hotline (die Kontaktdetails finden Sie auf Seite 20 dieses Handbuchs) erfolgen. Meldende Mitarbeitende riskieren keinerlei Nachteile.
- Implenia verkehrt nicht mit Unternehmen oder Privatpersonen, welche sich korrupter Methoden bedienen, und schliesst mit ihnen keine Verträge ab.
10. Einhaltung des Kartellrechts
- Implenia steht ein für den freien und fairen Wettbewerb. Beschränkungen des freien Wettbewerbs verfälschen den Markt und bremsen die wirtschaftliche, soziale und demokratische Entwicklung, auch die Entwicklung von Implenia. Deshalb gelten folgende Grundsätze:
- Wir halten uns an die Bestimmungen des Kartellrechts, welche unzulässige Beschränkungen des Wettbewerbs (wie beispielsweise Preis, Kunden- oder Gebietsabsprachen unter Wettbewerbern) verbieten.
- Implenia verschafft ihren Mitarbeitenden ausreichende Kenntnisse über die kartellrechtlichen Vorschriften, um heikle Situationen erkennen zu können.
- Für die Einhaltung der kartellrechtlichen Vorschriften ist auch jeder Mitarbeiter selber verantwortlich. Bestehen bei Ihnen in Bezug auf das kartellrechtskonforme Verhalten Unsicherheiten, kontaktieren Sie bitte unverzüglich den Rechtsdienst.
- Falls Sie durch Konkurrenten oder einen Lieferanten zu einem unzulässigen Verhalten motiviert oder gezwungen werden, so distanzieren Sie sich sofort deutlich davon und informieren Ihren Vorgesetzten und den Rechtsdienst.
- Mitarbeitende müssen Verstösse gegen kartellrechtliche Bestimmungen oder entsprechende Verdachtsmomente unverzüglich ihrem Vorgesetzten melden. Dies kann auch anonym direkt über die dazu zur Verfügung stehende Hotline (die Kontaktdetails finden Sie auf Seite 20 dieses Handbuchs) erfolgen. Meldende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen riskieren keinerlei Nachteile.
11. Übernahme externer Regeln
- Wo das vorliegende Handbuch keine eigenen Regeln aufstellt, richtet sich unsere Tätigkeit nach den folgenden Regeln:
- Subunternehmer, welche nach ISO 9001 / 14001 / OHSAS 18001 oder gleichwertig zertifiziert sind, sind gegenüber nicht zertifizierten zu bevorzugen.
- Code of Conduct der International Chamber of Commerce (ICC Rules of Conduct to combat Extortion and Bribery in International Business Transactions).
- Business Principles for countering Bribery in the Engineering and Construction Industry (2004).
12. Ausführung und Kontrolle
- Die Regeln dieses Handbuchs sind Bestandteil der Firmenkultur von Implenia:
- Die einzelnen Verhaltensregeln sind zwingend: Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter trägt einen Teil der Verantwortung. Verstösse ziehen Sanktionen nach sich.
- Der Code of Conduct wird mindestens einmal pro Jahr im Verwaltungsrat thematisiert. Dabei wird die korrekte Umsetzung überprüft und es werden nötigenfalls Anpassungen der Verhaltensregeln oder der organisatorischen Massnahmen vorgenommen.
- Für die Implementierung dieser Regeln sind die Hotline und die Kontakt stellen zuständig. Sie unterstehen dabei dem CEO.
Dokumente zum Herunterladen
- Code of Conduct, Mai 2010
(PDF – 2 MBytes)

