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Laxey hat Implenia-Aktien illegal erworben

Eidgenössische Bankenkommission legt Ergebnisse ihrer umfangreichen Untersuchung vor - Laxey drohen Bussen in dreistelliger Millionenhöhe und die Suspendierung der Stimmrechte auf ihren illegal erworbenen Implenia-Aktien

D i e t l i k o n, 10. März 2008 – Implenia hat vom Untersuchungsergebnis der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), wonach der britische Hedge Fund Laxey ihre Beteiligung am schweizerischen Baudienstleister Implenia mit illegaler Vorgehensweise erworben hat, mit grosser Befriedigung Kenntnis genommen. Nach sorgfältig geführten und aufwändigen Untersuchungen ist die EBK zum Schluss gekommen, dass Laxey beim Aufbau ihres Aktienpaketes bei Implenia börsengesetzliche Vorschriften gravierend und vorsätzlich verletzt hat. Anhand der detaillierten Analyse der Transaktionen in Implenia-Aktien und Aussagen von Brokern, die von Laxey eingesetzt wurden, weist die EBK nach, dass Laxey den Aufbau von mehreren Aktienpaketen durch ein komplexes Netzwerk von Schweizer und europäischen Banken koordiniert und damit bewusst die gesetzliche Offenlegungspflicht verletzt hat, um ihr Paket Implenia-Aktien zu künstlich niedrigen Preisen schnüren zu können. Der indirekt getätigte, heimliche Aufbau sowie das indirekte Halten von Aktienpaketen unterliegt gemäss schweizerischem Offenlegungsrecht derselben Meldepflicht wie der direkte Aktienerwerb. Wegen des gesetzeswidrigen Verhaltens der Laxey wurden die übrigen Marktteilnehmer benachteiligt, insbesondere die verkaufenden Aktionäre. Laxey droht jetzt u.a. eine Strafanzeige und eine Busse von bis zu 250 Mio. Franken sowie der mehrjährige Entzug der Stimmrechte auf den von Laxey gehaltenen Implenia-Aktien.
„Jetzt haben wir schwarz auf weiss, was wir schon seit langem vermuteten: Laxey hat beim Aufbau ihres Aktienpaketes bei Implenia illegal gehandelt“ erklärt Implenia-Verwaltungsratspräsident Anton Affentranger. Die von Implenia in den letzten Monaten immer wieder erhobenen Vorwürfe, dass Laxey rechtswidrig gehandelt habe, werden von der EBK im Detail bestätigt: Ab dem 4. Quartal 2006 bis Anfang April 2007 gab Laxey vier Brokern den Auftrag zum Erwerb von Implenia-Aktien und parkierte die so erworbenen Aktien von insgesamt mindestens 19.65 Prozent des Aktienkapitals bei fünf Banken, wobei keine Bank mehr als 4,9 Prozent hielt. Diese Banken emittierten auf der Grundlage dieser bei ihnen ausgelagerten Implenia Aktien sogenannte CFDs (Contracts for Difference) an Laxey. Spätestens per 1. Januar 2007 hielt Laxey (direkt und indirekt über CFD) 9.22% des Implenia-Aktienkapitals (4.41% durch eine eigene Aktienbeteiligung an Implenia sowie zusätzlich 4.81% durch zwei zu Gunsten von Laxey emittierte CFD-Positionen in Implenia-Aktien). Die übrigen CFDs kamen in den Monaten Januar bis März 2007 dazu. Zwischen dem 3. und dem 16. April 2007 löste Laxey den grössten Teil der CFD-Verträge auf und erhielt die parkierten Implenia-Aktien, die zur Absicherung der CFD-Positionen geliefert wurden, zurück. Laxey meldete erst am 11. und 17. April 2007 die Überschreitung des 5- bzw. 10-Prozent- und des 20-Prozent-Grenzwertes, obwohl diese Grenzwerte durch das Parken der Aktien via CFDs, resp. das indirekte Halten bereits viel früher überschritten wurden.

Für die EBK ist erwiesen, dass Laxey gesetzeswidrig den Aufbau ihrer Aktienpositionen über verschiedene Banken orchestriert, koordiniert und sie zu einem bestimmten Zeitpunkt abgerufen hat. Ein Auslagern von Aktien über CFD befreit nicht von der Meldepflicht, da das Parkieren dieser Aktien als indirektes Halten qualifiziert und dies meldepflichtig ist. Laxey hat damit bewusst die gesetzliche Offenlegungspflicht verletzt und dadurch die übrigen Aktionäre geschädigt. Die EBK schreibt in ihrem Bericht unter Ziffer 161: „Da sich Laxey die potentielle Kontrolle über die mit den Beteiligungspapieren verbundenen Stimmechte auf diese Weise – d.h. weil die CFDs jederzeit abrufbar waren – einräumen wollte bzw. einräumte, sind die Aktien infolgedessen von Anfang an Laxey zuzurechnen. Die Aktien waren de facto bei der Gegenpartei ... „parkiert“ oder „ausgelagert“ und deren jederzeitiger Abruf mittels CFD möglich bzw. sichergestellt. Auf diese Weise hat Laxey ihre Aktien-Beteiligung heimlich aufbauen können, ohne Verdächtigungen im Markt zu erwecken, und folglich ihre Hauptbeteiligung an Implenia günstig gekauft, da sie durch dieses nicht transparente Vorgehen den Preis der Implenia-Aktien künstlich niedrig halten konnte. Laxey kennt bzw. kannte die Offenlegungsregeln ... und wollte diese in vollem Bewusstsein durch einen zweckentfremdeten Einsatz von CFD bzw. mittels „Parkieren“ von Implenia-Aktien umgehen.“

„Für die Auseinandersetzung zwischen Implenia und Laxey haben die Ergebnisse der EBK-Untersuchungen einschneidende Auswirkungen“ erklärt Anton Affentranger. „Aufgrund ihres rechtswidrigen Verhaltens wird sich Laxey als Aktionär von Implenia zurückziehen müssen.“ Zusätzlich und parallel zu den Massnahmen der EBK prüft Implenia nun zuhanden der zuständigen eidgenössischen und kantonalen Behörden verschiedene Eingaben, damit die Verantwortlichen verurteilt und gebüsst, die Stimmrechte von Laxey blockiert und die von Laxey gehaltenen Implenia-Aktien allenfalls beschlagnahmt werden, um die illegalen Gewinne, welche Laxey während des Aktienaufbaus gemacht hat, abschöpfen zu können. Implenia erwägt zudem, bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden gegen Laxey und die verantwortlichen Personen einen Strafantrag wegen vorsätzlicher Kursmanipulation zu stellen: ein Vergehen das mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Ausserdem will Implenia bei der britischen Finanzaufsicht FSA (Financial Services Authority) intervenieren und Sanktionen gegen Laxey und deren Verantwortliche verlangen. Schliesslich erwägt Implenia, jene Aktionäre, die zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 4. April 2007 Implenia-Titel verkauft haben, dazu aufzurufen, ihre Schadenersatzansprüche gegen Laxey an Implenia abzutreten. Zur Deckung der Schadenersatzansprüche würde Implenia diese Ansprüche mit Dividendenguthaben der Laxey verrechnen.

„Der Fall Laxey ist exemplarisch und für den Finanzplatz Schweiz von grundsätzlicher Bedeutung“, so Anton Affentranger. „Angesichts des klaren Nachweises illegaler Praktiken durch Laxey, den die EBK in verdienstvoller und akribischer Weise erbracht hat, erwarten wir, dass das Eidgenössische Finanzdepartement nun ebenso entschieden durchgreift und entsprechende Sanktionen erlässt. Dies nicht nur im Interesse der geschädigten Implenia-Aktionäre, sondern ebenso, um im Interesse des Finanzplatzes Schweiz allen Marktteilnehmern klarzumachen, dass bestehende Gesetze nicht ungestraft missachtet werden können.“

Kontakt:
Aloys Hirzel
Hirzel. Neef. Schmid. Konsulenten
Telefon +41 79 693 33 25
Email aloys.hirzel@konsulenten.ch