Zunahme des EBIT um 38.4 Prozent und Vervierfachung des Konzernergebnisses durch Revisionsgesellschaft bestätigt – Hoher Auftragsbestand stützt positive Aussichten für 2008
D i e t l i k o n, 11. März 2008 - Die am 16. Februar 2008 bekannt gegebenen provisorischen Zahlen für das Geschäftsjahr 2007 des führenden Schweizer Baudienstleistungsunternehmens Implenia sind von der Revisionsgesellschaft definitiv bestätigt worden. Bei einem weitgehend unveränderten Umsatz von CHF 2.771 Mia. (Vorjahr CHF 2.810 Mia.) konnte Implenia Betriebsgewinn und Reingewinn stark verbessern. So nahm der operative EBIT gegenüber dem Vorjahr um 38.4 Prozent auf CHF 65.75 Mio. zu. Der EBIT nach IFRS, das heisst nach Integrationskosten, Abschreibungen immaterieller Werte und Sonderkosten im Zusammenhang mit dem unfreundlichen Angriff von Laxey, konnte sogar mehr als verdoppelt werden und erreicht CHF 38.67 Mio. (17.04 Mio.). Das Konzernergebnis vervierfachte sich auf CHF 25.53 Mio. (6.14 Mio.). Der im Vergleich mit dem Vorjahr nochmals um 13.4 Prozent gesteigerte Auftragsbestand von CHF 2.611 Mia. lässt den Schluss zu, dass auch das laufende Jahr zufriedenstellend verlaufen wird, zumal die Branche mit einem anhaltend freundlichen wirtschaftlichen Umfeld rechnet.Gestützt auf das gute Ergebnis und die soliden Aussichten von Implenia beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung vom 8. April 2008 eine gegenüber dem Vorjahr erhöhte Ausschüttung in Form einer Teilrückvergütung von CHF 0.50 des Aktiennennwerts. Ausserdem beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung die Wahl von Urs Häner, CEO von Russian Land, als Mitglied des Verwaltungsrates, sowie die Wiederwahl von Anton Affentranger, Markus Dennler, Claudio Generali, Patrick Hünerwadel, Toni Wicki und Philippe Zoelly als Mitglieder des Verwaltungsrates.
Die Generalversammlung wird ausserdem über zwei Anträge des britischen Hedge-Funds Laxey zu befinden haben. Dieser beantragt die Aufhebung des bedingten Kapitals und die Verkürzung der gemäss Statuten vorgesehenen Amtsdauer der Verwaltungsräte von 2 Jahren auf 1 Jahr. Der Verwaltungsrat beantragt die Ablehnung beider Anträge.
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