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Laxey in der Sackgasse

Laxey nach Austragung praktisch aller Aktien aus dem Aktienregister trotz höherer Beteiligung ohne Kontrolle über Implenia - Erhärteter Verdacht auf Probleme bei Laxey und auf angestrebten schnellen Kapitalgewinn – Weitere Niederlagen von Laxey vor Bundesgericht

Dietlikon, 22. Juni 2009 – Der Verwaltungsrat von Implenia nimmt den von ihr erwarteten und von Laxey inzwischen bestätigten Ausbau ihrer Beteiligung an Implenia auf 50% plus 1 Aktie zur Kenntnis. Er hält jedoch erneut fest, dass Laxey gemäss Verfügung der heutigen Finanzmarktaufsicht Finma und gemäss Urteil des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts beim Aufbau dieser Beteiligung die Meldepflicht vorsätzlich verletzt und diese Beteiligung somit illegal aufgebaut hat.

Erneute Niederlagen von Laxey vor Bundesgericht

Der Verwaltungsrat ist zuversichtlich, dass das Bundesgericht als letzte Instanz den Entscheid der Vorinstanzen schützen und feststellen wird, dass das Vorgehen von Laxey beim Erwerb der Implenia börsenrechtswidrig war. Er fühlt sich in dieser Haltung durch zwei Verfügungen des Bundesgerichts vom 2. Juni 2009 bzw. vom 11. Juni 2009 bestätigt. Das Bundesgericht entschied darin, dass Implenia in den von Laxey eingeleiteten Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht Parteistellung zukommt und dass Implenia das Recht auf volle Akteneinsicht zusteht. Beides wollte Laxey verhindern.

Im Zusammenhang mit dem zudem laufenden Verfahren des Eidgenössischen Finanzdeparte-mentes EFD gegen die Verantwortlichen von Laxey wegen der Verletzung der Meldepflicht ist davon auszugehen, dass diese vom EFD gebüsst werden. Es ist zudem zu erwarten, dass auch die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich ein Strafverfahren gegen die Laxey-Verantwortlichen wegen Kursmanipulation einleiten wird, sobald das Urteil des Bundesgerichts vorliegt.

Laxey entzieht ihren Aktien selbst die Kontrollwirkung

Vor diesem Hintergrund ist das Überschreiten der 50%-Grenze um 1 Aktie als verzweifelte „Flucht nach vorne“ von Laxey zu interpretieren in der Hoffnung, ein solches Paket leichter mit einem Kapitalgewinn abstossen zu können. Auf ein unüberlegtes Vorgehen der Laxey deutet auch die Tatsache hin, dass Laxey alle ihre Aktien bis auf einen Anteil von 0.9% aus dem Aktienregister von Implenia hat austragen lassen. Damit kann Laxey auch bei einer Beteiligung von über 50% keine Kontrolle über Implenia ausüben. Die von Laxey verlangte Austragung deutet auf interne Probleme bei Laxey hin, die sich mit ihrem rechtswidrigen Vorgehen in eine Sackgasse manövriert hat und deren Exponenten nach Abschluss der gerichtlichen Verfahren mit Strafen rechnen müssen.

Laxey liess möglichen Verkauf an Schweizer Investoren platzen

Um zu einer nachhaltigen Lösung im Interesse aller Betroffenen beizutragen hat der Verwaltungsrat von Implenia Laxey bereits mehrmals seine Unterstützung bei der Platzierung von Aktien von Laxey bei Schweizer Investoren angeboten. Vor kurzem hat Laxey eine entsprechende, bereits zu Ende verhandelte Lösung in letzter Minute durch eine Erhöhung der Preisforderungen platzen lassen. Auch dieser Vorfall zeigt, dass es Laxey ausschliesslich um die Optimierung ihres Kapitalgewinns geht.

Laxey selbst war während den vergangenen zwei Jahren nicht in der Lage, dem Verwaltungsrat von Implenia einen konkreten Vorschlag für einen allfälligen Käufer des Laxey-Pakets zu präsentieren. Ein Verkauf von Implenia – insbesondere an einen ausländischen Käufer – macht strategisch allerdings auch keinen Sinn, denn Implenia kann als unabhängiges schweizerisches Unternehmen mittel- und langfristig für die Aktionäre und die übrigen Stakeholders am besten zusätzliche Werte generieren. Dies erklärt auch die Erfolglosigkeit von Laxey in der Platzierung ihres Paketes.

Der Verwaltungsrat wird deshalb mit aller Entschiedenheit an seiner Eintragungspraxis für ausländische Aktionäre festhalten.

Kontakt:
Aloys Hirzel
Hirzel. Neef. Schmid. Konsulenten
Telefon: +41 79 401 43 79
Email: aloys.hirzel@konsulenten.ch