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Implenia verschärft Abwehrdispositiv

Der Verwaltungsrat der Implenia AG, des marktführenden Bauunternehmens und Baudienstleisters der Schweiz, hat sein Abwehrdispositiv zum Schutz der Gesellschaft vor unerwünschten Übernahmen verschärft.

Wie er in einem Aktionärsbrief schreibt, ist er entschlossen, die Interessen aller Aktionäre zu schützen. Er wendet sich damit gegen die Pläne des neuen Grossaktionärs, des britischen Hedge Fund Laxey Partners, Implenia eine Strategieänderung aufzuzwingen und dadurch die eigenen Sonderinteressen durchzudrücken. Um eine solche Einflussnahme zu verhindern, hat der Verwaltungsrat präzisiert, welche Auflagen ein Grossaktionär zu erfüllen hat, um im Falle einer Übernahme ins Aktienregister eingetragen zu werden und damit auch seine Stimmkraft ausüben zu können.

Grundsätzlich wird ein ausländischer Grossaktionär nicht eingetragen, da in einem solchen Fall aufgrund der Bestimmungen der Lex Koller das Immobilien-Entwicklungsgeschäft von Implenia akut gefährdet wäre. Von diesem Grundsatz wird der Verwaltungsrat nur abweichen, wenn der bezahlte bzw. den übrigen Aktionären gebotene Preis durch eine unabhängige Fairness Opinion als adäquat bezeichnet wird, und zwar unter ausdrücklicher Berücksichtigung des Wertes des Immobilien-Projektentwicklungsgeschäftes. Das heisst, dass alle Aktionäre für die Einbussen, die Implenia im Immobilienentwicklungsgeschäft wegen der Eintragung eines ausländischen Grossaktionärs allenfalls erleiden würde, entschädigt werden. Zudem verlangt der Verwaltungsrat, dass gegebenenfalls allen Aktionären derselbe Preis geboten wird, d. h. dass keine Bevorteilung einzelner Aktionärsgruppen erfolgen darf.

Mit diesen Beschlüssen will er die Gleichbehandlung aller Aktionäre sicherstellen. Zugleich bekräftigt der Verwaltungsrat seine Überzeugung, dass Implenia als unabhängiges Unternehmen am besten und nachhaltigsten Werte für die Aktionäre generieren kann. Er wird von den gefassten Beschlüssen bezüglich Eintragung eines wesentlichen ausländischen Aktionärs deshalb nur dann abweichen, wenn eine Generalversammlung von Implenia beschliesst, das statutarische Abwehrdispositiv aufzuheben.

Wie der Verwaltungsrat in seinem Schreiben an die Aktionäre weiter ausführt, wird das zukünftige Wachstum von Implenia vor allem vom Immobiliengeschäft in der Schweiz sowie von der Internationalisierung des Geschäftes getrieben. Zur Optimierung der Chancen und Risiken will Implenia im Ausland über eine klar definierte Nischenpolitik wachsen. Im Vordergrund stehen dabei Konzessionsgeschäfte sowie Public Private Partnerships, also die Realisierung von Bauten zusammen mit der öffentlichen Hand.

Kontakt:
Herr Aloys Hirzel
Hirzel.Neef.Schmid.Konsulenten
Telefon +41 43 344 42 42
Fax +41 43 344 42 40